Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine feste Prüffrist vor, allerdings werden verschiedene Richtwerte nahegelegt. Bei der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 mit vollautomatischen oder manuellen Prüfablauf, als Erstprüfungen oder Wiederholungsprüfungen für mobile Kleingeräte, Steckdosenverteiler und Verlängerungen liegt der Richtwert bei 6 Monaten, bei Verwendung auf Baustellen sogar bei nur 3 Monaten. Der Betreiber kann die Prüffrist selbst festlegen. Wenn eine Elektroprüfung nach DGVU Vorschrift 3 eine Fehlerquote unter 2% aufweist, kann die Prüffrist verlängert werden, dabei muss der Betreiber immer sicherstellen, dass sich alle elektrischen Geräte sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.